Eine ambulante Psychotherapie ist eine psychotherapeutische Behandlung ohne Klinikaufenthalt. Auch zurückliegende ambulante Therapien fallen in die Abfragezeiträume – oft fünf oder zehn Jahre – und sollten angegeben werden, selbst wenn sie längst abgeschlossen sind. Eine einzelne, abgeschlossene Behandlung wird anders bewertet als eine fortlaufende.
