Gemeint sind Beschwerden an Knie, Schulter oder anderen Gelenken, die teils mit einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) abgeklärt oder behandelt wurden. Gefragt wird nach dem betroffenen Gelenk, dem Anlass und ob die Sache ausgeheilt ist. Ein einmaliger, folgenlos behandelter Befund wiegt weniger als anhaltende Beschwerden.
