Eine zurückliegende Krebserkrankung wird im Dialog sachlich erfasst: Art der Erkrankung, Zeitpunkt der Diagnose, abgeschlossene Behandlungen und die Nachsorge. Wie ein Versicherer das bewertet, hängt stark von Art und zeitlichem Abstand ab – eine lange zurückliegende, abgeschlossene Behandlung wird anders eingeordnet als eine aktuelle. Die fachliche Einordnung erfolgt in der Beratung.
